Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept Yoga Love Freising

Es gilt die 3G-Regel: Zum Besuch des Yogakurses benötigst du einen Nachweis, dass du entweder geimpft, genesen oder negativ getestet bist. Ein negativer Coronatest – Antigentest ist 24h gültig, ein PCR-Test ist 48h gültig oder du machst einen Selbsttest unter Aufsicht vor dem Yogakurs.

Allgemeine Hygieneregeln

Wenn du unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hast, mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert bist oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hattest, darfst du nicht an einem Yoga Love Kurs oder Workshop teilnehmen.

In den Räumlichkeiten von Atlantis muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern ist von allen Teilnehmenden zu achten. Bitte vermeide Begrüßungsrituale wie Umarmungen und Händeschütteln sowie jeglichen Körperkontakt.

Die Hygieneregeln, insbesondere die Husten- und Niesetikette sind zu beachten.

Hygieneregeln für die Teilnahme am Yogaunterricht

Eine FFP2-Maske wird im gesamten Innenbereich (Umkleide, Seminarraum, Gang, WC) getragen. Auf der eigenen Yogamatte darf die FFP2-Maske abgenommen werden. Darüber hinaus wird von allen Teilnehmenden auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet. Die Yogalehrer*innen verzichten auf physische Korrekturen und werden den Yogaunterricht verbal anleiten.

Nach dem Betreten des Seminarraums muss sich jede Person die Hände desinfizieren. Am Eingang und im WC stehen Spender mit Desinfektionsmittel bereit.

Aufgrund der aktuellen Hygienevorschriften können wir keine Matten, Kissen und Decken anbieten. Bringe bitte dein eigenes Yogaequipment mit. Bei Bedarf kannst du eine Yogamatte im Atlantis kaufen. Zwischen den Yogamatten wird ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten.

Aktuell dürfen wir leider keinen Tee und keine Kekse mehr servieren. Du kannst gerne ein eigenes Getränk mitbringen.

Der Seminarraum wird regelmäßig und ausgiebig (auch während der Yogastunde) gelüftet sowie regelmäßig desinfiziert.

Von allen Kursteilnehmenden werden Kontaktdaten zur Nachverfolgung von etwaigen Infektionsketten zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber der Gesundheitsbehörde schriftlich dokumentiert.